Kooperationsprojekte finanzieren
Finanzierungsmöglichkeiten für Kooperationsprojekte sind vielfältig. Auch Wettbewerbe können kulturelle Bildung finanzieren und fördern. Die Kommunen können erste Ansprechpartnerinnen für lokal oder regional angelegte Angebote außerschulischer kultureller Bildung sein. Der Vorteil ist, dass die Bedürfnisse vor Ort am besten eingeschätzt werden können. In den letzten Jahren haben zudem viele Kommunen und Regionen Strukturen, Netzwerke und Gesamtkonzepte für die Kulturelle Bildung in Schulen mit zum Teil neu gestalteten Förderstrukturen entwickelt. Vielfach gibt es deshalb dort Koordinierungsstellen.
Auf Landesebene spielen Förderungen des Ministeriums für Bildung eine wichtige Rolle bei der Finanzierung von Koopertationsprojekten, dazu gehören u.a. die bestehenden Kooperationsvereinbarungen mit dem Friedrich-Bödecker-Kreis, dem Verband Berufsbildender Künstlerinnen und Künstler, der Deutschen Stiftung Denkmalschutz, dem Verband junger Medienmacher (fjp>media; Schülerzeitungskampagne) und dem Netzwerk für Film- und Medienkompetenz (VISION Kino gGmbH; SchulKinoWoche Sachsen-Anhalt/Thüringen).
Der Bund tritt aufgrund des föderalistischen Prinzips erst nachrangig und nur für bestimmte Projekte als Fördermittelgeber auf. In der Regel, wenn die Projekte von bundesweiter Bedeutung oder in hohem Maße innovativ sind (Modellprojekte). Hier spielen die Bundeskulturstiftung oder verschiedene Sparten-Fonds aus Mitteln des Staatsministeriums für Kultur und Medien (BKM) eine wichtige Rolle, außerdem das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) mit dem Kinder- und Jugendplan sowie das Bundesministerium für Bildung und Forschung mit dem Programm „Kultur macht stark“.
Hier kurz und knapp die wichtigsten Möglichkeiten der Finanzierung/Förderung durch das Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt und weitere Wege.